Ü5 Qualitätsentwicklung

Guter Beratung liegt eine Strategie der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung zugrunde, die im Einklang mit den hier vorgelegten oder vergleichbaren
Qualitätsstandards für Beratung steht.

Die Beratenden ...

Ü5 BER1

orientieren sich an den hier vorgelegten Qualitätsstandards für Beratung.

Ü5 BER2

beteiligen sich aktiv an einer gemeinsam vereinbarten Strategie zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in der Organisation.

Was ist hier wichtig?

Die Beratenden sollen in der Lage sein, Qualitätsentwicklung auf der Basis einer Qualitätsstrategie im praktischen Handeln auszugestalten und umzusetzen. Mehr zu den dafür notwendigen Kompetenzen und Ressourcen in: Professionell beraten: Kompetenzprofil für Beratende in Bildung, Beruf und Beschäftigung, Kompetenz S4 Mitgestalten von Qualitätsentwicklungsprozessen.

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

In großen Beratungsorganisationen  (z.B. in Studienberatungen an Hochschulen oder in zentralen Telefonberatungseinrichtungen) können aus Ressourcengründen möglicherweise nicht alle kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie mitarbeiten (Desk-Top-Mitarbeiterinnen in der Studienberatung, Telefonberater/innen).  Sie können z.B, eingebunden werden durch einen jährlichen Workshop-Tag.

Wie kann die Erfülung des Standards nachgewiesen werden?

  • Nachweis von Fort- und Weiterbildungen zu Themen wie Qualitätsstandards, Qualitätsentwicklung und/oder Qualitätsinstrumente

Die Führung der Beratungsorganisation ...

Ü5 ORG1

initiiert und verantwortet eine gemeinsame Strategie zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und bezieht Ratsuchende, Beratende und weitere relevante Akteure aktiv ein.

Ü5 ORG2 

berücksichtigt die hier vorgelegten Standards oder korrespondierende Qualitätsentwicklungsansätze bei ihrer Qualitätsstrategie.

Ü5 ORG3 

untersucht im Rahmen ihrer Qualitätsstrategie in regelmäßigen Abständen die Qualität und Wirksamkeit ihrer Beratungsangebote und nutzt die Ergebnisse zur kontinuierlichen Verbesserung.

Ü5 ORG4

dokumentiert die Ergebnisse kontinuierlicher Qualitätsentwicklung und macht sie gegenüber Kunden/Ratsuchenden und Geldgebern transparent.

Was ist hier wichtig?

Im BeQu-Konzept wird Qualität als ein relationaler Sachverhalt definiert, der in Zusammenhang mit den jeweiligen Wertvorstellungen, Erwartungen und Ansprüchen der beteiligten Akteure zu bestimmen ist, die für die Bereitstellung und Durchführung des Beratungsangebots verantwortlich sind.  


Qualitätsentwicklung ist immer auch Organisationsentwicklung: Sie beinhaltet auch ein umfassendes und proaktives Verständnis des Umgangs mit der Organisationsumwelt. Externe und interne Einflussfaktoren, z.B. veränderte Kundenerwartungen, Veränderungen gesellschaftlicher Werte und/oder politischer Bedingungen werden als relevante Faktoren berücksichtigt.


Mehr dazu in der Broschüre Professionell beraten: Qualitätsentwicklungsrahmen (QER)

Wo treten Besonderheiten auf?

  • bei selbstständigen Beratern in freier Praxis

  • bei Beratungsabteilungen in großen Organisationen, die über eigene Qualitätsentwicklungsmodelle verfügen

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Benennung einer verantwortlichen Person für Qualitätsentwicklung

  • Festschreibung von Qualitätsentwicklung als Teil der Aufgabenbeschreibung von Mitarbeitenden

  • Veröffentlichung der hier vorgelegten Standards innerhalb der Beratungsorganisation

  • Nachweis der für die Umsetzung der Qualitätsstrategie eingesetzten Ressourcen (Arbeitszeit, Fortbildungen, Finanzen etc.)

  • Nachweis von Prüfsiegeln, Testaten, veröffentlichten Selbstverpflichtungen, Selbstreports und weiterer Anstrengungen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Form einer Selbstdokumentation

  • Dokumentation der Ergebnisse von Evaluationen, Befragungen (von Ratsuchenden, Mitarbeitenden und nahestehenden Organisationen) sowie der Verbesserungen/ Konsequenzen, die sich aus ihnen ergeben haben

  • Nutzung eines systematischen Beschwerdemanagements um (kritische) Rückmeldungen von Ratsuchenden und anderen relevanten Akteuren für die Qualitätsentwicklung aufzugreifen, zu dokumentieren und auszuwerten und ggf.  Nachweis der eingeleiteten Qualitätsentwicklungsmaßnahmen.

Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure ...

Ü5 POL1

fordern von Beratungsanbietern den Nachweis einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in der Beratung unter Berücksichtigung der hier vorgelegten oder vergleichbarer Standards.

Ü5 POL2 

unterstützen die kontinuierliche Qualitätsentwicklung durch geeignete Maßnahmen und förderliche Rahmenbedingungen.

Was ist hier wichtig?

Qualitativ hochwertige Beratung kann die Effektivität und Effizienz des Bildungssystems erhöhen, die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes verbessern, die Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe verbessern und die soziale Integration fördern. Daher ist die politische Unterstützung von Beratungsanbietern, die ihre Qualität systematisch entwickeln und dies nachweisen, besonders wichtig.

Wo treten Besonderheiten auf?

  • Finanzierung

  • Wissensressourcen

  • Institutionelle Bedingungen

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

Für den jeweiligen Kontext handlungsleitendes Dokument (z.B. Gesetz, Verordnung, Policy-Statement), in welchem ein entsprechendes (gesellschaftspolitisches) Verständnis von Beratung in BBB vertreten/ bekräftigt bzw. entsprechende Vorgaben für die jeweilige Beratungspraxis definiert werden.