O1 Orientierung an Leitbild

Gute Beratung orientiert sich an einem organisationalen Leitbild, das den Auftrag der Beratungsorganisation, ihre Strategie, die Ziele und ethischen Prinzipien ihres Beratungsangebots beschreibt.

Die Beratenden …

O1 BER1

kennen das Leitbild der Organisation und richten ihre Beratung am Leitbild und den geschäftspolitischen Strategien der Organisation aus.

O1 BER2

beteiligen sich aktiv an der Formulierung und Weiterentwicklung des Leitbilds.

Was ist hier wichtig?

Voraussetzung für die Orientierung der Beratung an dem Leitbild der Organisation ist, dass die Beratenden mit dem, was das Leitbild zur Beratung beinhaltet, vertraut sind und sich damit identifizieren bzw. es mittragen. Sofern dies im Einzelfall angezeigt ist, sollten sie den Ratsuchenden erläutern, dass und wie sich die Beratung an dem Leitbild orientiert.
Beratende sollten offen für eine Mitgestaltung des Leitbilds sein. Dies erfordert allerdings auch eine partizipative Kommunikationskultur (siehe auch O 3).

Welche Besonderheiten können auftreten?

keine weiteren Besonderheiten

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Leitbild als Bestandteil des Arbeitsvertrages

  • Unterzeichnung des Leitbildes

  • Teilnahme an einem Leitbild-Workshop der Organisation

Die Führung der Beratungsorganisation …

O1 ORG1

entwickelt unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Leitbild, setzt dieses in Strategien, Konzepte, organisationale Abläufe und Strukturen für die Beratung um, entwickelt es kontinuierlich weiter und veröffentlicht es in geeigneter Weise.

O1 ORG2

orientiert sich in der Formulierung und Weiterentwicklung des Leitbilds der Organisation an den Bedürfnissen ihrer Zielgruppen, an den relevanten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, an den hier vorgelegten Qualitätsstandards für Beratung sowie ggf. an politischen und gesetzlichen Vorgaben.

O1 ORG3

stellt sicher, dass die grundlegenden Ziele und Prinzipien der Beratung im Leitbild angemessen abgebildet sind.

Was ist hier wichtig?

  • Die Erarbeitung des Leitbildes sollte in einem partizipativen Prozess erfolgen, in den die Mitarbeitenden und  ggf. punktuell auch Ratsuchende /Kunden einbezogen werden sollten. Dies erfordert eine partizipative Kommunikationskultur innerhalb der Organisation, damit die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur „Alibicharakter“ hat (siehe auch O 3).

  • In das Leitbild sollten auch die gemeinsam vereinbarten Beratungsstandards und ethischen Prinzipien einfließen, an denen sich das Beratungsangebot der Organisation orientiert (siehe auch Ü4, Ü5).

  • Das Leitbild sollte sowohl für die Beratenden wie auch für die Ratsuchenden gut  verständlich sein.

  • Es empfiehlt sich, bei der Leitbildentwicklung  schrittweise und interaktiv vorzugehen, denn die Beratenden sind selbst auch Lernende in diesem Prozess.

  • Die Leitbildentwicklung könnte ggf. auch gemeinsam mit ähnlich gelagerten Beratungsstellen erfolgen (wie z.B. beim LQW-Prozess).

Welche Besonderheiten können auftreten?

Bei größeren Organisationen mit einem breiteren Aufgabenspektrum und anderen als Beratungsaufgaben enthält das Leitbild ggf. keine beratungsspezifischen Grundsätze. In diesen Fällen sollten die beratungsspezifischen Grundsätze in einem anderen, eigenständigen Dokument festgehalten und gegenüber den Mitarbeitern/innen und Ratsuchenden kommuniziert werden.


Fallbeispiele:

  • Leitbild der Studienberatung der Hochschule Nürtingen Geislingen (link)

  • Bildungsberatung Uckermark (link)

In der Organisation könnten in größeren Abständen Workshops zur Reflexion, Evaluation und ggf. Weiterentwicklung des Leitbilds durchgeführt werden. Das Leitbild könnte auch Bestandteil des Arbeitsvertrages der Beratenden sein; im Rahmen der Einarbeitung  könnte ein/e neu eingestellte/r Berater/in an einem solchen Workshop teilnehmen.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Abgleich zwischen Leitbild und anderen Strategiedokumenten, z.B. Beratungskonzept, Beschreibung der Beratungsangebote

  • Nachweis der breiten Unterstützung des Leitbilds durch die Beratenden, z.B. durch  Befragungen der Beratenden

  • Nachweis der regelmäßigen Reflexion des Leitbilds in der Organisation (z.B. Sitzungsprotokolle oder Aktualisierung)

  • Leitbild als Bestandteil des Vertrages mit Beratenden

Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure …

O1 POL1

wirken darauf hin, dass in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich tätige Beratungsanbieter ein Leitbild formulieren, in dem Auftrag und Ziele der Beratungsorganisation sowie deren Qualitätsstrategie und ethische Prinzipien benannt sind.

Was ist hier wichtig?

Die politischen Akteure könnten mit gutem Beispiel vorangehen und ein eigenes Leitbild für die von Ihnen verantwortete bzw. geförderte Beratung erstellen und veröffentlichen. Oder sie könnten sich an der Leitbildentwicklung verschiedener Organisationen beteiligen bzw. diese mit initiieren.

Wo kann das vorkommen?

Keine weiteren Erläuterungen

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

Keine weiteren Erläuterungen