O5 Kooperation/Vernetzung

Gute Beratung erfordert eine gute Zusammenarbeit der Beratungsorganisation mit ihren Partnerorganisationen und weiteren relevanten Akteuren im gesellschaftlichen Umfeld.

Die Beratenden …

O5 BER1

kooperieren aktiv im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs mit Akteuren außerhalb ihrer Organisation, die für die Anliegen der Ratsuchenden, das Gelingen der Beratung und die Qualität der Beratungsangebote relevant sind.

O5 BER2

beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an für die Beratungspraxis relevanten wissenschaftlichen und forschungsbezogenen Aktivitäten.

Was ist hier wichtig?

Kooperation bedeutet in diesem Kontext zum einen, dass Beratende aktiv auf die relevanten Kooperationspartner zugehen und Netzwerke bilden, um im Sinne ihrer Ratsuchenden zu raschen Hilfen und Problemlösungen zu gelangen. Zum anderen bedeutet dies auch die Teilnahme von Beratenden an relevanten Veranstaltungen der Kooperationspartner, an Weiterbildungsangeboten sowie die Kenntnisnahme (und ggf. Anwendung) relevanter, aktuelle wissenschaftlicher Erkenntnisse.  Auch politische Lobbyarbeit Im Dienste der Anliegen und Probleme der Ratsuchenden ist durch gute Vernetzung und Kooperation besser möglich.

Welche Kooperationspartner können das sein?

Mögliche Kooperations- und Vernetzungspartner sind z.B. :
Arbeitsagenturen, Netzwerk Fachkräftesicherung, Träger der Jugendberufshilfe,  Interessenverbände, Elternverbände, Sozial- und Jugendämter der Kommunen, Aus- und Weiterbildungsanbieter, Beraterverbände, Schulen und Hochschulen, Kammern, Gewerkschaften, kommunale/regionale Netzwerke, wissenschaftliche Einrichtungen in der Region, psychotherapeutische oder medizinische Beratungsstellen u.a.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Schriftliche Kooperationsvereinbarungen

  • Protokolle von Sitzungen der Kooperationspartner

  • Teilnahmebescheinigungen von Veranstaltungen und Fortbildungen

Die Führung der Beratungsorganisation …

O5 ORG1

verschafft sich laufend ein aktuelles Bild der für sie relevanten Umwelt und reflektiert die Beziehungen zu den jeweiligen Akteuren (z. B. zu anderen Anbietern, Ämtern, Verbänden, Wirtschaft).

O5 ORG2

überprüft, ob das Image ihrer Organisation bei Kunden und anderen Akteuren für eine gute Kooperation förderlich ist.

O5 ORG3

gestaltet gemeinsam mit den anderen relevanten Akteuren sinnvolle Informations-, Kooperations- und Vernetzungsstrukturen und Aktivitäten.

O5 ORG4

bindet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf geeignete Weise in die Gestaltung von organisationsübergreifender Kooperation ein.

Was ist hier wichtig?

Die Beratungsorganisation ist dafür verantwortlich, dass die Rahmenbedingungen für Kooperation und Vernetzung geschaffen werden, dass für Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen und dass die Beratenden über entsprechende Handlungsspielräume verfügen, um die Kooperation und Vernetzung mit Leben zu füllen.
Zum Aufbau einer guten Vernetzungs- und Kooperationsstruktur können folgende Aktivitäten hilfreich sein:

  • Analyse zu vergleichbaren, verwandten und alternativen (Beratungs-) Angeboten, um Vernetzungs- und Koordinierungsbedarfe zu identifizieren und Marketing- und Abgrenzungsstrategien herauszuarbeiten

  • Ausarbeitung einer Vernetzungs- / Koordinierungsstrategie, um potenziellen Ratsuchenden niedrigschwellige Beratungsangebote machen zu können, die Verfügbarkeit von Beratung für alle relevanten Zielgruppen in einer Region zu gewährleisten etc.

  • Ausweitung der Verlinkungen / Internet-Präsenz in übergeordneten Informationsportalen, der Teilnahme an Veranstaltungen zur Vernetzung von zielgruppenspezifischen Dienstleistungen etc. 

Welche Besonderheiten können auftreten?

Die Kooperations- und Vernetzungsstrukturen sind je nach Beratungsfeld, institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Region sehr unterschiedlich und können nicht verallgemeinert werden.
Sofern möglich, sollten formale Vereinbarungen zwischen einzelnen Partnern oder allen Netzwerkpartnern über die Art und Weise der Zusammenarbeit und die Aufgaben der einzelnen Partner abgeschlossen werden. Dies kann auf Ebene der Einrichtung, aber auch auf der politischen Ebene erfolgen, was dann in der Regel gleich für eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle in anderen Regionen oder Beratungsbereichen gelten kann.
Beispiele:

  • Vereinbarungen über die „Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“ auf Bundes- und auf Länderebene

  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den Trägern der Jugendhilfe

  • Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs

  • Lokale Netzwerke

Siehe auch: O 5 „Politische Akteure“

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Bestehende Rahmenvereinbarungen zu Kooperationen

  • Nachweis einer Vernetzungs- und/oder Koordinierungsstrategie

  • Nachweis von Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

  • Nachweis bestehender Vernetzungs- und Kooperationsaktivitäten

  • Nachweis einer Umfeld-Analyse

  • Dokumentation von Verweismöglichkeiten zu anderen Beratungsangeboten

Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure …

O5 POL1

fördern die ressort- und institutionenübergreifende Kooperation und Vernetzung der verschiedenen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Informationssysteme zu Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt.

Was ist hier wichtig?

Wegen der zwischen verschiedenen Ressorts auf Bundes- und Landesebene aufgeteilten Zuständigkeiten verschiedener Beratungsangebote sollten die politischen Akteure gemeinsame Vernetzungs- und Koordinierungsinitiativen befördern und unterstützen und auf der politischen Ebene Rahmenvereinbarungen o.ä. abschließen, die den Ratsuchenden vor Ort dienen.

Welche Besonderheiten können auftreten?

Die Kooperations- und Vernetzungsstrukturen sind je nach Beratungsfeld, institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Region sehr unterschiedlich und können nicht verallgemeinert werden.
Sofern möglich, sollten formale Vereinbarungen zwischen einzelnen Partnern oder allen Netzwerkpartnern über die Art und Weise der Zusammenarbeit und die Aufgaben der einzelnen Partner abgeschlossen werden. Dies kann auf Ebene der Einrichtung, aber auch auf der politischen Ebene erfolgen, was dann in der Regel gleich für eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle in anderen Regionen oder Beratungsbereichen gelten kann.
Beispiele:

  • Vereinbarungen über die „Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“ auf Bundes- und auf Länderebene

  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den Trägern der Jugendhilfe

  • Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs

  • Lokale Netzwerke

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Gesetze, Politikdokumente

  • Bestehende Vereinbarungen

  • Befragungen von Kooperationspartnern

  • Verlautbarungen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit