Ü1 Orientierung an den Ratsuchenden

Gute Beratung stellt die Ratsuchenden mit ihren Anliegen, Interessen, Kompetenzen und Potenzialen in den Mittelpunkt.

Die Beratenden ...

Ü1 BER1

orientieren sich an den individuellen Voraussetzungen, Anliegen und Werten der Ratsuchenden und beziehen deren soziokulturellen Hintergrund ein.

Ü1 BER2

verfolgen keine Ziele, die im Widerspruch zu den Interessen der Ratsuchenden stehen.

Ü1 BER3

weisen Ratsuchende darauf hin, wenn ihre Anliegen/Interessen in einem Spannungsfeld zu den Zielen oder dem Auftrag der Beratungsorganisation stehen (Interessenkonflikte).

Was ist hier wichtig?

Dieser Qualitätsstandard zielt darauf ab, sicherzustellen, dass in   j e d e r  Beratung die Ratsuchenden mit ihren Interessen und Vorstellungen, ihren Stärken und Fähigkeiten sowie ihren jeweiligen sozialen und kulturellen Hintergründen im Mittelpunkt der Beratung stehen müssen, auch wenn dies gelegentlich in einem Spannungsverhältnis zu gesetzlichen Vorgaben oder geschäftspolitischen Interessen der Beratungsorganisation stehen kann.

Wo kann das vorkommen?

Ein Spannungsfeld oder Interessenkonflikt kann entstehen, wenn z.B. aufgrund von gesetzlichen Vorgaben oder aufgrund von Förderbedingungen eine rasche Vermittlung eines Arbeitslosen in Arbeit oder Ausbildung angestrebt wird, obwohl die oder der Ratsuchende sich lieber in eine andere Richtung qualifizieren möchte oder besondere regionale oder berufliche Präferenzen hat, die aktuell nicht erfüllbar sind. Ein solches Spannungsverhältnis oder  Interessenkonflikte  sind in vielen Beratungssituationen konstitutiv und müssen im Gespräch für die Ratsuchenden verständlich und nachvollziehbar thematisiert werden. Sie können z.B. im Bereich der Studienberatung bei Langzeitstudierenden oder bei der Beratung von arbeitslosen Leistungsempfängern auftreten, aber auch wenn in der Berufsberatung Jugendlicher Eltern Ziele durchsetzen wollen, die im Gegensatz zu den Interessen und Wünschen der Jugendlichen stehen.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Beratungsniederschrift

  • Regelmäßige Ratsuchenden-und Berater-Surveys

  • Auswertung von Beschwerden

Die Führung der Beratungsorganisation ...

Ü1 ORG1

richtet die Beratungsangebote, Formate, Inhalte und Methoden im Rahmen ihres jeweiligen Auftrags an denAnforderungen der Zielgruppen aus.

 

 

Was ist hier wichtig?

  • Die Orientierung der Beratung an den Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnissen der Ratsuchenden sollte im Leitbild der Organisation und in den internen Geschäftsanweisungen als oberste Maxime des Beratungshandelns niedergelegt sein.

  • Das potenzielle Spannungsfeld zwischen dem (gesetzlichen) Auftrag bzw. den geschäftspolitischen Zielen der Organisation und der notwendigen Orientierung an den Interessen, Kompetenzen und Bedürfnissen  der Ratsuchenden muss für die Mitarbeitenden und Ratsuchenden thematisiert werden.

  • Es sollten seitens der Organisation für die Beratenden Hilfen für den Umgang mit solchen Situationen existieren, die den Beratenden ein adäquates Handeln in solchen Situationen ermöglichen.

  • Der (gesetzliche) Auftrag sowie die geschäftspolitischen Ziele der Organisation müssen in der Öffentlichkeitsarbeit und gegenüber den Ratsuchenden klar kommuniziert werden.

Wo können Besonderheiten auftreten?

In folgenden Beratungssituationen sind Interessenkonflikte gegeben und Sanktionen möglich,  z.B. Leistungskürzungen, Exmatrikulation, oder Auswirkungen auf die Schullaufbahn zu erwarten:

  • Arbeitsagenturen/Jobcenter

  • Schul- und Studienberatung


 In folgenden Beratungssituationen können Interessenkonflikte auftreten und eine objektive, trägerneutrale Beratung gefährdet sein, wenn die Beratung von einem Weiterbildungsanbieter  durchgeführt wird:

  •  Weiterbildungsberatung

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Dokumentenanalyse (Leitbild, Geschäftsanweisungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)

  • Befragung von Beratenden, Ratsuchenden und Verbraucherschützern

  • Auswertung von Beschwerden und Widerspruchsverfahren

Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure ...

Ü1 POL1

garantieren einen individuellen (Rechts-)Anspruch auf Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung.

Ü1 POL2

erkennen Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung als professionelles Angebot an, bei welchem die individuellen Voraussetzungen und Interessen der Ratsuchenden im Mittelpunkt stehen und bei dem es um die Entwicklung von individuellen Lösungen für bildungs- und berufsbezogene Fragestellungen geht.

 

 

Was ist hier wichtig?

  • Der individuelle (Rechts-)Anspruch auf Beratung beinhaltet den Anspruch auf eine professionelle, an den Anliegen, Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnissen sowie der sozialen Lage der Ratsuchenden orientierte Beratung. Dies sollte in den entsprechenden Gesetzen oder politischen Dokumenten deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

  • Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure sollten dafür Sorge tragen, dass die Beratung nur von dafür ausgebildetem, professionellen Personal durchgeführt wird.

Wo können Besonderheiten auftreten?

Keine Besonderheiten

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Analyse  von Gesetzen, politischen Dokumenten, Öffentlichkeitsarbeit, Geschäftsanweisungen für die jeweiligen Beratungsbereiche

  • Beschwerden von Ratsuchenden, Beratenden, Verbraucherschützern