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Bei der gemeinsamen Erarbeitung von Lösungs- und Handlungsperspektiven müssen Beratende berücksichtigen, dass Entscheidungen nicht nur auf der Basis von rationalen Überlegungen und gesicherten Informationen getroffen werden, sondern dass Ratsuchende eigene Entscheidungsmodelle anwenden, die auch nicht-rationale Elemente beinhalten).
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Beraterische Interventionen und die Vermittlung von Wissen und Informationen im Beratungsgespräch (z.B. zu Arbeitsmarkt, Bildungssystem, Berufskunde, Fördermöglichkeiten, Kompetenz- oder Qualifikationsanforderungen) sollten so eingesetzt werden, dass Ratsuchende schrittweise dazu in die Lage versetzt werden, vergleichbare Fragestellungen selbständig zu bearbeiten (siehe auch G 2).
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Die besondere Herausforderung für Beratende besteht darin, aus dem eigenen methodischen Repertoire jeweils die Methoden auszuwählen, die den individuellen Ratsuchenden zum aktiven und eigenverantwortlichen Handeln motivieren und befähigen.
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Der Standard P4 ist besonders im Zusammenhang mit Standard G 1 zu sehen: Während es dort darum geht, die Rahmenbedingungen, die außerhalb des Ratsuchenden liegen, zu thematisieren, geht es hier in erster Linie um die Person des Ratsuchenden.
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Wir möchten Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Beratungsfeldern aufrufen, mit Ihren Kommentaren die Arbeit an den Erläuterungen zu den Standards zu unterstützen und so zu einem lebendigen Instrument der Qualitätsentwicklung zu machen!
Wir möchten Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Beratungsfeldern aufrufen, mit Ihren Kommentaren die Arbeit an den Erläuterungen zu den Standards zu unterstützen und so zu einem lebendigen Instrument der Qualitätsentwicklung zu machen! Bitte senden Sie uns Beispiele aus der Praxis in Ihrem Beratungsbereich, kritische Anmerkungen oder Links zu wichtigen Dokumenten über diese Kommentarfunktion oder per Mail an info@beratungsqualitaet.net!
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