P4 Lösungsorientierung

Gute Beratung unterstützt Ratsuchende dabei, aktiv und eigenverantwortlich Lösungsperspektiven zu erarbeiten, Entscheidungen zu treffen und diese umzusetzen.

Die Beratenden …

P4 BER1

tragen Sorge dafür, dass vorhandene Kompetenzen und Ressourcen der Ratsuchenden sowie Interessen und Werthaltungen die Grundlage für das Entwickeln von Lösungen bilden.

P4 BER2

besprechen mit den Ratsuchenden alternative Entwicklungsmöglichkeiten.

P4 BER3

suchen gemeinsam mit den Ratsuchenden nach Wegen zur Überwindung möglicher Hindernisse.

P4 BER4

vermitteln bedarfs- und zielgruppengerechte Informationen und berücksichtigen dabei die unterschiedliche Aufnahme- und Verarbeitungskapazität für Informationen bei den jeweiligen Zielgruppen.

P4 BER5

geben Hinweise auf eigenständig zu nutzende Informationsquellen.

P4 BER6

reflektieren und bewerten relevante Informationen gemeinsam mit den Ratsuchenden im Hinblick auf deren Anliegen, Situation und Umsetzungsmöglichkeiten.

P4 BER7

ziehen gemeinsam mit den Ratsuchenden ein Resümee über Verlauf und Ergebnis der Beratung und besprechen ggf. die anstehenden Aktivitäten des Ratsuchenden bzw. des Beratenden.

P4 BER8

bieten Folgeberatungen an, wenn weiterer Beratungsbedarf erkennbar ist.

P4 BER9

reflektieren Grenzen der eigenen beraterischen Möglichkeiten und verweisen ggf. auf Unterstützungsangebote.

Was ist hier wichtig?

  • Bei der gemeinsamen Erarbeitung von Lösungs- und Handlungsperspektiven  müssen Beratende berücksichtigen, dass Entscheidungen nicht nur auf der Basis von  rationalen Überlegungen und gesicherten Informationen getroffen werden, sondern dass Ratsuchende eigene Entscheidungsmodelle anwenden, die auch nicht-rationale Elemente beinhalten).

  • Beraterische Interventionen und die Vermittlung von Wissen und Informationen im Beratungsgespräch (z.B. zu Arbeitsmarkt, Bildungssystem, Berufskunde, Fördermöglichkeiten, Kompetenz- oder Qualifikationsanforderungen) sollten so  eingesetzt werden, dass Ratsuchende schrittweise dazu in die Lage versetzt werden, vergleichbare Fragestellungen selbständig zu bearbeiten (siehe auch G 2).

  • Die besondere Herausforderung für Beratende besteht darin, aus dem eigenen methodischen Repertoire jeweils die Methoden auszuwählen, die den individuellen Ratsuchenden zum aktiven und eigenverantwortlichen Handeln motivieren und befähigen.

  • Der Standard P4 ist besonders im Zusammenhang mit Standard G 1 zu sehen: Während es dort darum geht, die Rahmenbedingungen, die außerhalb des Ratsuchenden liegen, zu thematisieren, geht es hier in erster Linie  um die Person des Ratsuchenden.

 

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Bei eindeutigen Symptomen für ein Lebensgefährdungspotenzial oder bei anderen schwerwiegenden Problemlagen muss der/die Beratende in jedem Fall dem/der Ratsuchenden empfehlen, sich z.B. in ärztliche / psychologische Behandlung zu begeben bzw. andere für die Problemlage einschlägige Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen, und ihm/ihr  Ansprechpartner benennen.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Dokumentation  des Beratungsgesprächs (Protokoll) einschließlich der erarbeiteten Lösungsalternativen und Handlungsperspektiven

  • Dokumentation der besprochenen Informationen

  • Dokumentation der in der Beratung besprochenen besonderen  Problemstellungen und der abgegebenen Verweise oder Empfehlungen zum Aufsuchen einschlägiger Beratungsdienste bzw. der eingeleiteten Weiterleitung an andere Beratungsdienste

Die Führung der Beratungsorganisation …

 

 

Was ist hier wichtig?

  • Damit Beratende und Mitarbeiter/innen ihre Ratsuchenden mit umfassenden, aktuellen und richtigen Informationen unterstützen können, müssen Beratungsorganisationen entsprechende, leicht zugängliche  Informationsdatenbanken  bereitstellen (siehe auch G 1).

  • Die Beratungsorganisation muss eine gute Vernetzung mit anderen Beratungsanbietern unterhalten, damit Beratende ihre Ratsuchenden zielgerichtet und sachgerecht verweisen können, falls dies erforderlich ist (siehe auch O 5).

 

Wo kann das vorkommen?

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Überprüfung der für die Mitarbeiter/innen und Ratsuchenden vorhandenen Informationssysteme

  • Analyse der Kooperationsbeziehungen und Vernetzungen der Beratungsorganisation

  • Auswertung der Informationen über Verweisungen zu anderen Beratungsstellen

 

Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure …

 

Was ist hier wichtig?

Auch politische Akteure müssen dafür Sorge tragen, dass Zusammenarbeit und Vernetzung gelingt, z.B. über entsprechende ressort-, länder- und institutionenübergreifende Vereinbarungen. Das gilt für den Aufbau und die Gestaltung von Informationssystemen ebenso wie für die fallbezogene Zusammenarbeit und Verweise (siehe O 5).

Welche Besonderheiten gibt es?

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?