B1 Professionelles Handeln

Gute Beratung setzt voraus, dass Beratende zu professionellem beraterischen Handeln befähigt sind. Die erforderlichen Kompetenzen sind in einem Kompetenzprofil für die Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung festgelegt, welches mit den hier dargestellten Qualitätsstandards für Beratung korrespondiert.

Die Beratenden …

B1 BER1

verfügen über beraterische Kompetenzen im Sinne eines Kompetenzprofils für die Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung, welches mit den hier vorgelegten Standards korrespondiert. Ein solches Kompetenzprofil muss auch das für das Handeln notwendige feldspezifische Fachwissen beschreiben.

B1 BER2

weisen ihre Kompetenz und ihr einschlägiges Fachwissen entweder über eine beratungsspezifische Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation oder ein anerkanntes Verfahren zur Erfassung nonformal oder informell erworbener Kompetenzen nach. Erfolgt der Nachweis über eine beratungsspezifische Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation, so muss diese einen klaren Bezug zum oben genannten Kompetenzprofil und einen definierten Mindestumfang aufweisen.

B1 BER3

bilden sich in den für das jeweilige Beratungsfeld relevanten Wissensgebieten und hinsichtlich ihrer beratungsrelevanten Kompetenzen weiter.

B1 BER4

reflektieren mit geeigneten Verfahren kontinuierlich ihr Beratungshandeln und ihre Beratungskompetenzen und leiten davon Ziele für ihre berufliche Weiterentwicklung ab.

Was ist hier wichtig?

Wir empfehlen die Orientierung an dem vom nfb vorgelegten Kompetenzprofil (link) oder an entsprechenden, von Einrichtungen / Organisationen / Fachverbänden auf der Basis dieses Kompetenzprofils jeweils individuell entwickelten Kompetenzprofilen.

Für die beraterischen Kompetenzen wird ein Mindestumfang auf dem Level von DQR 6  empfohlen.

Weiterbildung bzgl. der Kompetenzen und der kognitiven Ressourcen kann erfolgen durch

  • Teilnahme an einschlägigen Fortbildungen

  • Rezipieren von Fachliteratur

  • Teilnahme an Fachkongressen

  • Hospitationen und Kollegiale Beratungen

  • Fallbesprechungen

  • Supervision

Welche Besonderheiten können vorkommen?

Dies ist ein Mindeststandard, der von allen Personen, die Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung anbieten und durchführen, erfüllt sein muss.
Es ist möglich, dass der Erwerb bzw. der Nachweis der Kompetenzen in einem klar definierten Zeitraum der Einarbeitung erfolgen kann.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Zertifikate

  • Einschlägige Studienleistungen (Studiengänge mit beratungsbezogenen Inhalten wie z.B. berufs- und organisationsbezogene Beratungswissenschaften, Psychologie oder Pädagogik mit entsprechenden Modulen)

  • Aus- und Weiterbildungsabschlüsse, z.B. lösungsorientierte Beratung, RQZ Qualifizierung

  • Formelle Anerkennung durch die Institution

  • Tätigkeits- oder Kompetenznachweise durch bisherige Arbeitgeber z.B. nach intensiver, strukturierter Einarbeitungszeit

  • Zertifizierung durch Kompetenzerfassungsverfahren

  • Teilnahmenachweise über einschlägige, anerkannte  Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. im Bereich der Studienberatung: das GIBeT Fortbildungszertifikat)

  • Teilnahmebescheinigungen von Fachtagungen, Kongressen etc.

  • Niederschriften von Hospitationen, Fallbesprechungen, kollegialer Beratung

 

Die Führung der Beratungsorganisation …

B1 ORG1

stellt sicher, dass für die unterschiedlichen Aufgaben der beratenden und nicht beratenden Mitarbeiter/innen differenzierte Aufgaben- und Anforderungsprofile vorliegen.

B1 ORG2

stellt sicher, dass die Beratung in ihrer Einrichtung von kompetenten, professionell arbeitenden Beratenden durchgeführt wird.

B1 ORG3

gewährleistet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen angemessenen und in der Organisation vereinbarten Anspruch auf Weiterbildung und Supervision oder ähnliche Formen der Praxisreflexion.

B1 ORG4

definiert Anforderungen hinsichtlich einer regelmäßigen Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungen sowie hinsichtlich qualitativer Anforderungen an Weiterbildungen.

B1 ORG5

stellt sicher, dass die direkten Vorgesetzten die Fähigkeiten und Kompetenzen ihrer einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen und deren Motivation und Kompetenzentwicklung unterstützen. Hierfür sind neben leitungs- auch beratungsbezogene Kompetenzen der Führungskräfte von Vorteil.

Was ist hier wichtig?

  • In der Beratungsorganisation sollte es eine klare Zuständigkeit für die Rekrutierung von Beratungsfachkräften sowie für ihre Kompetenzfeststellung und Weiterbildung geben.

  • In der Beratungsorganisation sollte es definierte Einstellungskriterien für Beratungsfachkräfte geben.

  • Die Organisation sollte ein systematisches Weiterbildungskonzept erstellen.

  • Im Rahmen eines anerkannten Verfahrens der Kompetenzbilanzierung sollten informell und non-formal erworbene Beratungskompetenzen und Fachkenntnisse von sachverständigen Personen überprüft und bescheinigt werden. Um anerkannte Verfahren muss es sich insofern handeln, als die Qualität und Unabhängigkeit der Kompetenzbilanzierung gesichert sein muss, um aussagekräftig zu sein.

  • Um sicher zu stellen, dass verantwortliche Führungspersonen die Stärken und Kompetenzen der ihnen unterstellten Beratenden kennen, sollten in regelmäßigen Abständen Aussagen über die Kompetenzen der Beratenden und die Qualität der Beratungsleistungen schriftlich formuliert und mit den Beratenden abgestimmt werden.

  • Empfohlen werden für die Weiterbildung / Supervision mindestens fünf Arbeitstage pro Jahr.  In regelmäßigen Mitarbeitergesprächen sollten die Weiterbildungsbedarfe thematisiert und Maßnahmen zur Weiterbildung besprochen werden.

  • Anerkennung von einschlägigen Berufserfahrungen und / oder Fachwissen, welches im Selbststudium erarbeitet wurde.

  • Wissenschaftlich fundierte Kompetenzerfassungsinstrumente (wie z.B. vom IBW im Rahmen dieses Projekts entwickelten) können die Einstellungspraxis ebenso wie die Entwicklung geeigneter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen.

  • Aussagen über Kompetenz der Beratenden und Qualität der Beratung lassen sich z.B. durch Auswertung von Feedback von Ratsuchenden, Supervision, Fall-Reflexion, Qualitäts-Zirkel, 360°-Feedback etc. treffen.

Welche Besonderheiten gibt es?

Besonderheiten hinsichtlich der geforderten Kompetenzen gibt es hinsichtlich des feldspezifischen Fachwissens, das für die verschiedenen Beratungsbereiche gesondert beschrieben werden muss (z.B. Reha-Beratung, Studienberatung, Existenzgründungsberatung, Beratung in der Resozialisierung von Strafgefangenen etc.).

Wie kann das nachgewiesen werden?

Die Kompetenzanforderungen sollten sich wiederfinden in

  • Beratungskonzept

  • Stellenbeschreibungen/ -profil

  • Stellenausschreibungen und Personalauswahlverfahren

  • Weiterbildungsplanung

  • Zielvereinbarungen


Die Weiterbildungskonzeption sollte sich wiederfinden in

  • Geschäftsverteilungsplan

  • Organisationsplan

  • Prozessplänen

  • Weiterbildungsplanung

 

Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure …

B1 POL1

formulieren klare Vorgaben für die Nutzung eines ausgewiesenen und von den relevanten Akteuren (Politik, Praxis, Wissenschaft) definierten und vereinbarten Kompetenzprofils für Beratende, welches mit den hier vorgelegten Qualitätsstandards für Beratung korrespondiert.

B1 POL2

formulieren Vorgaben für den Nachweis beraterischer Kompetenz und deren Dokumentation.

B1 POL3

definieren Mindestanforderungen an die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung von Beratenden in ihrem Zuständigkeitsbereich, die auch bei öffentlichen Auftragsvergaben zu berücksichtigen sind.

Was ist hier wichtig?

Politische Akteure sollten die Bedeutung professioneller Kompetenzen von Beraterinnen und Beratern für den Erfolg und die Wirksamkeit von Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung in den entsprechenden Gesetzen und politischen Dokumenten bekräftigen.
Die politischen Akteure sollten sich bei den von ihnen verantworteten oder geförderten Beratungsangebote für eine Einstufung von professionellen Beraterinnen und Beratern entsprechend dem DQR mindestens auf Niveau 6, bei Vorliegen entsprechender formaler Qualifikationen auch auf Niveau 7 einsetzen.

Wo kann das vorkommen?

keine Spezifikationen

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

Für den jeweiligen Kontext handlungsleitende Dokumente (z.B. Gesetze, Verordnungen, Policy-Statements)