G1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Gute Beratung berücksichtigt neben der individuellen Situation der Ratsuchenden die relevanten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Entwicklungen des Bildungswesens, der Berufe und des Arbeitsmarktes und vermittelt Ratsuchenden den geeigneten Zugang zu solchem Wissen.

Die Beratenden...

G1 BER1

stellen im Rahmen des Beratungsprozesses Bezüge zu den für die jeweiligen Anliegen der Ratsuchenden relevanten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Bildungswesen, im Beschäftigungssystem und auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt her und fördern deren Wissen und Verständnis für diese Sachverhalte im Hinblick auf ihre Bildungs- und Berufsentscheidungen.

Was ist hier wichtig?

  • Mit diesem Standard soll erreicht werden, dass sich Beratende die gesellschaftliche Dimension individueller Bildungs- und Berufsentscheidungen bewusst machen und dass sie dies in einer fallangemessenen Weise im Beratungsprozess thematisieren.

  • Hierzu gehören u.a. grundlegende Informationen über das Bildungssystem, die Berufe und den Arbeitsmarkt, Qualifikations- und Kompetenzanforderungen in den verschiedenen Branchen und Berufen sowie Informationen über die aktuelle Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage, aber auch Informationen über die soziale und emotionale Dimension von Beruf und Arbeit und deren Bezug zu den individuellen Wünschen und Bedürfnissen.

  • Beratende sollten den Ratsuchenden das Wissen um und das Verständnis für die Bedeutung solcher gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und Einflüsse auf ihre individuelle Bildungs- und Berufslaufbahn bewusst machen (siehe auch  P 3 und P 4).

  • Im Verlauf des  Beratungsprozesses  sollte den Ratsuchenden der Zugang zu den entsprechenden Wissensbereichen und Informationsquellen sowie der sachgerechte Umgang mit diesen Informationen und deren Bewertung im Hinblick auf die eigene Situation  vermittelt werden. Die Beratenden sollten die Ratsuchenden allerdings nur mit solchen Informationsquellen vertraut machen, die für deren aktuelle Situation und Anliegen von Relevanz sind.

  • Ziel ist es, den Ratsuchenden Orientierung zu bieten angesichts der schnellen Veränderungen von Berufsbildern, Arbeitsmarkt etc. und sie zu befähigen, mit dieser Dynamik umzugehen.

Welche Besonderheiten können auftreten?

Wichtig sind z.B. Bezüge zu (regionalem/lokalem) Arbeitsmarkt, Bildungssystem, Berufskunde/Berufsfeldern, Fördermöglichkeiten, Qualifikationsanforderungen, Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten.

Quellen sind z.B. BerufeNet, KursNet, Hochschulkompass, Bildungsserver, Datenbanken der Kammern und anderer Verbände sowie im europäischen Raum PLOTEUS und die Netzwerke EURES und  Euroguidance etc.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Beratungsniederschriften; Dokumentation, welche Fachinformationen im Rahmen der Beratung vermittelt wurden

  • Befragungen von Ratsuchenden

  • Nachweis von Zugriffen auf geeignete Informationssysteme für die Anliegen der relevanten Zielgruppen

Die Führung der Beratungsorganisation …

G1 ORG1

stellt sicher, dass die für die typischen Anliegen der Ratsuchenden relevanten Informationen über Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt und weitere wichtige gesellschaftliche  Rahmenbedingungen neutral, aktuell, nutzerfreundlich und leicht zugänglich für Beratende und Ratsuchende zur Verfügung stehen.

G1 ORG2

überprüft den Erfolg der Informationsaktivitäten und den Zuwachs an Wissen bei den Ratsuchenden durch regelmäßige Evaluation.

Was ist hier wichtig?

  • Es ist Aufgabe der Beratungsorganisation, den Beratenden und Ratsuchenden einen leichten Zugang zu den relevanten Informationsquellen und Datenbanken zur Verfügung zu stellen. Beratende sollten darüber hinaus über Pressespiegel und weitere Informationsdienste Zugang zu aktuellen Informationen aus Wirtschaft und Gesellschaft haben. 

  • In  regelmäßigen Teambesprechungen sollte ein aktiver Informationsaustausch über für die Beratung relevante gesellschaftliche Themen stattfinden.

  • Die für die Zielgruppen der Beratung spezifischen Fachinformationen sind sinnvoll nach Problemfeldern/Anliegenstypen und Nutzungscharakteristiken strukturiert und liegen den Beratenden in aktueller Fassung vor oder sind leicht zugänglich.

  • Informationsressourcen (z. B. Datenbanken, Internetinhalte, Materialien u. a.) werden laufend auf ihre Aktualität, Repräsentativität, Differenziertheit und Angemessenheit für die Nutzerinnen und Nutzer geprüft und weiterentwickelt. Dabei wird das Wissen der Beratenden berücksichtigt.

  • Ein professionelles Informations- und Wissensmanagement für die Zielgruppen ist sichergestellt.

  • Die regelmäßige Schulung von Fachkräften in Bezug auf das Informationsmanagement und die angemessene Informationsvermittlung ist sichergestellt.

Welche Besonderheiten können auftreten?

Die jeweils relevanten Wissensbestände und Fachinformationen variieren z.T. mit den Beratungsfeldern und dem Beratungssetting. Jedoch sind die allgemein verfügbaren Bildungs-, Berufs- und Arbeitsmarkt-Datenbanken in allen Bereichen der Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung relevant: z.B. BerufeNet, KursNet, Hochschulkompass, Bildungsserver, Datenbanken der Kammern und anderer Verbände sowie im europäischen Raum PLOTEUS und die Netzwerke EURES und  Euroguidance.

Die Weiterbildungsangebote für Beratende sollten auch gesellschaftspolitische Themen mit Relevanz für die Beratung beinhalten.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Nachweis eines Beratungskonzepts, in dem die Verknüpfung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, Fachinformationen und Beratungsinhalten und thematisiert wird

  • Einsatz / Organisation von professionellem Wissensmanagement

  • Zugang zu relevanten Online-Tools /Datenbanken, Webseiten etc. und Zugriffsdaten

  • Entwicklung / Angebot eines Rückmeldesystems (z.B. Online-Feedback zu Nutzerfreundlichkeit und dem Gehalt der Informationsquellen) oder anderer Formen des Feedbacks für  Beratende und Ratsuchende

  • Regelmäßige, anonyme Befragungen der Ratsuchenden zum subjektiv wahrgenommenen Nutzen der vermittelten Informationen und Informationsquellen (auch hinsichtlich ihrer Nutzung); Dokumentation der Auswertung sowie von eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen

Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure …

G1 POL1

setzen sich für mehr Transparenz und eine bessere Vernetzung der verschiedenen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Informationssysteme zu Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt ein.

Was ist hier wichtig?

  • Die politischen Akteure tragen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Sorge dafür, dass Informationen zu Bildung,  Beruf und Arbeitsmarkt lokal, regional, national, europäisch und international orientiert vorhanden sind.

  • Die politischen Akteure formulieren im Rahmen von relevanten Gesetzen, Verordnungen oder Politikdokumenten die Ziele, die sie mit der Informationsbereitstellung verbinden.

  • Es bestehen verbindliche Mechanismen für die Zusammenarbeit und Vernetzung der beratungsrelevanten Informationssysteme (z. B. Datenbanken, Portale, Hotlines).

Welche Besonderheiten können auftreten?

Hierzu sind u.a. auch Absprachen und Vereinbarungen auf europäischer und internationaler Ebene erforderlich.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

Für den jeweiligen Kontext handlungsleitendes Dokument (z.B. Gesetz, Verordnung, Policy-Statement), welche Informationen für die jeweiligen Zielgruppen der Beratungsangebote bereitzustellen sind und welche Ziele sich damit verbinden.