Die Beratenden verfolgen im Verlauf des Beratungsprozesses u.a. das Ziel, die Selbstorganisationsfähigkeit der Ratsuchenden zu stärken. Dies bedeutet im Einzelnen (siehe hierzu auch P 3 und P 4):
-
Ratsuchende gewinnen - abhängig von ihren Anliegen - mehr Klarheit über ihre Potenziale und vorhandenen Kompetenzen, über ihre individuellen Bildungs- und Beschäftigungsziele/-möglichkeiten und -wünsche sowie über erforderliche Entscheidungen.
-
Ratsuchende erkennen die notwendigen Aktivitäten, um diese Ziele/Wünsche zu realisieren.
-
Die Beratung führt tendenziell zu einer Verbesserung der Planungsfähigkeiten und der Fähigkeit, mit komplexen Aufgaben im Kontext der eigenen bildungs- und berufsbezogenen Entwicklung umzugehen (Selbstorganisationsfähigkeit).
-
Eine auf die Verbesserung der Selbstorganisationsfähigkeit abzielende Beratung unterstützt auch eine positive Veränderung der Selbstwirksamkeitserwartung der Ratsuchenden.
-
Die Ratsuchenden sind (besser als zuvor) in der Lage, Entscheidungen zu treffen und Handlungen/ Maßnahmen durchzuführen.
-
Die Beratenden müssen in ausgewogener Weise mit der notwendigen Expertenberatung auf der einen Seite und der durch den Prozess zu stärkenden Selbstorganisation der Ratsuchenden auf der anderen Seite umgehen.
Kommentare
Neuer Kommentar >Neuer Kommentar
Wir möchten Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Beratungsfeldern aufrufen, mit Ihren Kommentaren die Arbeit an den Erläuterungen zu den Standards zu unterstützen und so zu einem lebendigen Instrument der Qualitätsentwicklung zu machen!
Wir möchten Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Beratungsfeldern aufrufen, mit Ihren Kommentaren die Arbeit an den Erläuterungen zu den Standards zu unterstützen und so zu einem lebendigen Instrument der Qualitätsentwicklung zu machen! Bitte senden Sie uns Beispiele aus der Praxis in Ihrem Beratungsbereich, kritische Anmerkungen oder Links zu wichtigen Dokumenten über diese Kommentarfunktion oder per Mail an info@beratungsqualitaet.net!
Vielen Dank!