G3 Orientierung am Ziel einer erfolgreichen Bildungs- und Berufsentwicklung

Gute Beratung unterstützt Ratsuchende bei der nachhaltigen Verfolgung und Umsetzung ihrer Bildungs-, Berufs- und Beschäftigungsziele.

Die Beratenden …

G3 BER1

unterstützen die Ratsuchenden dabei, die von ihnen angestrebten und für sie infrage kommenden Bildungs-, Berufs- und Beschäftigungsziele zu verfolgen und zu realisieren.

G3 BER2

versuchen im Verlauf der Beratung, mit den Ratsuchenden Hemmnisse für die Erreichung ihrer Bildungs-, Berufs- und Beschäftigungsziele zu identifizieren und nach entsprechenden Lösungen zu suchen.

Was ist hier wichtig?

Beratung kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch einen Beitrag zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Bildungswesens und des Arbeitsmarktes leisten, indem sie

  • die Ausbildungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit der Ratsuchenden fördert,

  • eine Stabilisierung oder Erhöhung der Bildungs- und Erwerbsbeteiligung fördert,

  • Ratsuchenden zu einer Erweiterung ihres Bildungs- und Berufsspektrums verhilft und dadurch deren Bildungs- und Beschäftigungschancen erhöhen bzw. Beschäftigungsrisiken verringern kann,

  • Ratsuchende bei ihren Realisierungsbemühungen unterstützt (Hilfe bei Bewerbungsaktivitäten, Einleitung beschäftigungsfördernder Maßnahmen etc.),

  • Fehlallokationen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt sowie Abbruchrisiken vermeiden hilft und so auch die berufliche Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit von Ratsuchenden stärken kann.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

Die gesellschaftlichen, bildungs- und arbeitsmarktbezogenen Wirkungen lassen sich nicht auf der Ebene der einzelnen Beratung, sondern nur auf gesamtgesellschaftlicher, volkswirtschaftlicher Ebene nachweisen ( siehe G 3 „Politische Akteure“).

Die Führung der Beratungsorganisation …

G3 ORG1

formuliert die für ihre Beratungsangebote relevanten Ziele und Unterstützungsmöglichkeiten im Hinblick auf die von den Ratsuchenden angestrebten Bildungs-, Berufs- und Beschäftigungsziele (Evaluationsstudien/Wirkungsanalysen).

G3 ORG2

überprüft den Erfolg der Unterstützungsmaßnahmen und die Erreichung nachhaltiger Verbesserungen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt anhand der für das jeweilige Beratungsfeld definierten „Erfolgskriterien“ (Evaluationsstudien/Wirkungsanalysen).

Was ist hier wichtig?

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

Hierzu sollten Beratungsanbieter in ihrem Verantwortungsbereich regelmäßig Daten über die bildungs- und berufsbezogene Entwicklung ihrer Ratsuchenden erheben und im Hinblick auf zentrale Zielindikatoren auswerten (u. a. Übergänge in Bildung, Erwerbstätigkeit, Nichterwerbstätigkeit/Arbeitslosigkeit, Bildungs-/Maßnahmenabbrüche, Stabilität der Eingliederung, Dauer der Arbeitslosigkeit, Zufriedenheit mit Bildungs-/Berufssituation, Einkommen, weitere berufliche Ziele und Perspektiven usw.).


Diese Daten können auf der Ebene der Beratungsorganisation Erkenntnisse über den Erfolg und die Wirkungen der Beratung bringen. Sie können darüber hinaus auf gesamtgesellschaftlicher Ebene in die Analyse der Wirkungen und des gesellschaftlichen Nutzens von Beratung eingehen.
(siehe auch G 3 „Politische Akteure“)

Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure …

G3 POL1

formulieren (übergreifende) Ziele der von ihnen verantworteten Beratungsangebote im Hinblick auf die nachhaltige Erreichung/Stabilisierung der Bildungs-, Berufs- und Beschäftigungsziele der Ratsuchenden und legen diese in den relevanten politischen Dokumenten dar.

Was ist hier wichtig?

Es ist Aufgabe der jeweils verantwortlichen politischen Akteure, die Zielsetzungen von Beratung nicht nur bezogen auf die einzelnen Ratsuchenden, sondern auch im Hinblick auf Bildung, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik zu bestimmen und die Zielerreichung anhand der von ihnen definierten Indikatoren zu überprüfen.  

Beratung kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch einen Beitrag zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Bildungswesens und des Arbeitsmarktes leisten, indem sie

  • die Ausbildungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit der Ratsuchenden fördert,

  • eine Stabilisierung oder Erhöhung der Bildungs- und Erwerbsbeteiligung fördert,

  • Ratsuchenden zu einer Erweiterung ihres Bildungs- und Berufsspektrums verhilft und dadurch deren Bildungs- und Beschäftigungschancen erhöhen bzw. Beschäftigungsrisiken verringern kann,

  • Ratsuchende bei ihren Realisierungsbemühungen unterstützt (Hilfe bei Bewerbungsaktivitäten, Einleitung beschäftigungsfördernder Maßnahmen etc.),

  • Fehlallokationen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt sowie Abbruchrisiken vermeiden hilft und so auch die berufliche Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit von Ratsuchenden stärken kann.

 

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

Die politischen Akteure sollten die Beratungsanbieter dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten in regelmäßigen Abständen Daten über die bildungs- und berufsbezogene Entwicklung der Ratsuchenden zu erheben und im Hinblick auf zentrale Zielindikatoren auszuwerten (u. a. Übergänge in Bildung, Erwerbstätigkeit, Nichterwerbstätigkeit/Arbeitslosigkeit, Bildungs-/Maßnahmenabbrüche, Stabilität der Eingliederung, Dauer der Arbeitslosigkeit, Zufriedenheit mit Bildungs-/Berufssituation, Einkommen, weitere berufliche Ziele und Perspektiven usw.).

Im Rahmen von Forschungsprojekten sollten diese Daten wissenschaftlich ausgewertet und analysiert werden, um auf gesamtgesellschaftlicher Ebene Erkenntnisse über die Wirkungen und den gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Nutzen von Beratung zu gewinnen.