Beratung kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch einen Beitrag zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Bildungswesens und des Arbeitsmarktes leisten, indem sie
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die Ausbildungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit der Ratsuchenden fördert,
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eine Stabilisierung oder Erhöhung der Bildungs- und Erwerbsbeteiligung fördert,
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Ratsuchenden zu einer Erweiterung ihres Bildungs- und Berufsspektrums verhilft und dadurch deren Bildungs- und Beschäftigungschancen erhöhen bzw. Beschäftigungsrisiken verringern kann,
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Ratsuchende bei ihren Realisierungsbemühungen unterstützt (Hilfe bei Bewerbungsaktivitäten, Einleitung beschäftigungsfördernder Maßnahmen etc.),
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Fehlallokationen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt sowie Abbruchrisiken vermeiden hilft und so auch die berufliche Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit von Ratsuchenden stärken kann.
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Wir möchten Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Beratungsfeldern aufrufen, mit Ihren Kommentaren die Arbeit an den Erläuterungen zu den Standards zu unterstützen und so zu einem lebendigen Instrument der Qualitätsentwicklung zu machen!
Wir möchten Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Beratungsfeldern aufrufen, mit Ihren Kommentaren die Arbeit an den Erläuterungen zu den Standards zu unterstützen und so zu einem lebendigen Instrument der Qualitätsentwicklung zu machen! Bitte senden Sie uns Beispiele aus der Praxis in Ihrem Beratungsbereich, kritische Anmerkungen oder Links zu wichtigen Dokumenten über diese Kommentarfunktion oder per Mail an info@beratungsqualitaet.net!
Vielen Dank!