P3 Situationsanalyse

Gute Beratung erfordert eine gemeinsame Analyse und Reflexion der Situation der Ratsuchenden sowie ihrer Interessen, Werthaltungen und Ressourcen.

Die Beratenden …

P3 BER1

analysieren gemeinsam mit den Ratsuchenden deren Situation und die relevanten Einflussfaktoren und unterstützen sie bei der selbstständigen Klärung ihrer Lage.

P3 BER2

erheben im Einvernehmen mit den Ratsuchenden die relevanten Informationen zur Person und arbeiten vorhandene Kompetenzen und Ressourcen der Ratsuchenden heraus; sie setzen bei Bedarf und mit Einverständnis der Ratsuchenden diagnostische Verfahren ein.

P3 BER3

identifizieren und interpretieren gemeinsam mit den Ratsuchenden typische, für die Anliegen relevante Verhaltensweisen, Denkmuster und Emotionen der Ratsuchenden.

P3 BER4

arbeiten gemeinsam mit den Ratsuchenden die für die Anliegen relevanten Ziele, Werte und Motive der Ratsuchenden heraus.

P3 BER5

verdeutlichen mögliche Unvereinbarkeiten oder Widersprüche im Hinblick auf die Ziele und Werte der Ratsuchenden.

Was ist hier wichtig?

Die individuellen Voraussetzungen der Ratsuchenden hinsichtlich Vorwissen, Aufnahmemöglichkeit, Mediengewohnheiten, Beteiligung und Stand im Problemlösungsprozess sollten hier berücksichtigt werden.

Dies beinhaltet die Identifikation und Klärung von Ressourcen, Kompetenzen sowie Kontext- und sonstigen Einflussfaktoren. Die Situationsanalyse umfasst auch die Unterstützung von Erkenntnisprozessen, die eine Neubewertung der Situation ermöglichen (siehe auch P 2 und Ü 2).


Die Beratenden wählen  den Anliegen und den Ratsuchenden sowie dem Rahmen des Beratungsangebots angemessene Vorgehensweisen und Bearbeitungstiefen; dabei ist die kooperative Gestaltung des Prozesses wichtig, um die Ratsuchenden in ihrer selbständigen Klärung der eigenen Situation zu unterstützen.

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Es kann vorkommen, dass der oder die Ratsuchende sich in einer Lebenssituation  befindet, in der im eigentlichen Beratungsprozess auch andere unterstützende Interventionsformen erforderlich sind. Beispiel:  Ein Jugendlicher am Übergang von der Schule in den Beruf, der noch nie eine Bewerbung geschrieben hat, braucht auch Anleitung im Sinne einer „anwaltschaftlichen Unterstützung“.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Dokumentation des Beratungsgesprächs (Protokoll)

  • Dokumentation zur Erfassung der Situation der Ratsuchenden, insbesondere der Kompetenzen, Interessen, Optionen, Bedingungen, sonstiger wichtiger Informationen

  • Ratsuchenden-Befragungen und Feedbackbögen

Die Führung der Beratungsorganisation …

 

 

Was ist hier wichtig?

Die Beratungsorganisation muss die fachlichen und organisationalen Rahmenbedingungen schaffen sowie die notwendigen Ressourcen bereitstellen, damit eine fundierte Situationsanalyse im Sinne des P 3-Standard von den Beratenden durchgeführt werden kann ( siehe hierzu im Einzelnen auch O 4).
Dazu gehört auch die ausschließliche Verwendung wissenschaftlich fundierter und validierter Testverfahren und anderer diagnostischer Verfahren, die nur von dafür geschulten Beratungsfachkräften oder Psychologen eingesetzt werden dürfen.

Wo kann das vorkommen?

Standard P 3 gilt für alle Beratungsorganisationen ohne Besonderheiten. Sofern eine Beratungseinrichtung nicht über entsprechend ausgebildetes Personal für die Kompetenzerfassung oder die diagnostischen Verfahren verfügt, muss mit einer entsprechenden Einrichtung kooperiert werden.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure …

 

 

Was ist hier wichtig?

Politische Akteure müssen Sorge dafür tragen, dass jeder Bürger und jede Bürgerin einen Anspruch darauf hat, an einer Erfassung und Validierung seiner/ihrer  Kompetenzen (einschl. non-formal und informell erworbener Kompetenzen) teilzunehmen („Kompetenzbilanzierung“;  analog zu der gesetzlichen Regelung in Frankreich).

Wo kann das vorkommen?

Ansätze hierzu gibt es in Deutschland durch verschiedene Kompetenzpässe, z.B. den „Berufswahlpass“ oder den „ProfilPASS“ oder den „TalentKompass NRW“, allerdings keine flächendeckenden Angebote und keine gesetzliche Regelung.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

Entsprechende gesetzliche Regelungen.