Beratende sollten sich in ihrem Beratungshandeln, insbesondere mit benachteiligten Personengruppen, bewusst machen, dass Beratung eine nachteilsausgleichenden Funktion haben und so die Teilhabe- und Gleichstellungsziele der Verfassung und soziale Inklusion befördern kann. Hierzu müssen Beratende die relevanten Vorschriften und politischen Dokumente kennen, z.B. Anti-Diskriminierungsgesetz, UN-Behindertenrechtskonvention.
In ihrem Beratungshandeln müssen Beratende ihre Sprache und die eingesetzten Methoden hinsichtlich ihrer Passung zum sozialen und kulturellen Hintergrund der Ratsuchenden reflektieren.
Ebenso müssen sie regelmäßig ihren eigenen sozialen und kulturellen Hintergrund und mögliche Vorannahmen oder Vorurteile reflektieren.
G4 Chancengleichheit/Teilhabe
Gute Beratung fördert die gesellschaftliche Teilhabe und Gleichstellung tendenziell benachteiligter Personengruppen, insbesondere auch in Hinblick auf Geschlecht, Alter, Behinderung, kulturelle und ethnische Herkunft (Inklusion).
Die Beratenden ...
G4 BER1 |
reflektieren ihre Handlungsmöglichkeiten für gesellschaftliche Teilhabe und Gleichstellungsziele und bringen diese fall- und situationsangemessen in die Beratung ein. |
G4 BER2 |
sensibilisieren die Ratsuchenden für geschlechts- und kulturbezogene Vorurteile und unterstützen sie darin, mit diesen angemessen umzugehen. |
G4 BER3 |
unterstützen Ratsuchende bei der Durchsetzung gleichstellungsbezogener Rechte und Ansprüche. |
G4 BER4 |
sensibilisieren ihre Kooperationspartner in Bildung, Beruf und Beschäftigung (Schulen, Unternehmen etc.) für teilhabe- und gleichstellungspolitische Ziele, Angebote und Anforderungen und unterstützen sie bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen. |
Was ist hier wichtig?
Welche Besonderheiten können auftreten?
Die Anforderungen an kultur- und gleichstellungssensible Beratung gelten grundsätzlich für alle Beratungsangebote und Beratenden. Allerdings haben sich eine Reihe spezialisierter Beratungsangebote mit dafür speziell vorgebildeten Beratungsfachkräften herausgebildet, insbesondere für folgende Bereiche:
-
Beratung von Menschen mit Behinderungen
-
Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund
-
Beratung von besonderen Personengruppen (z.B. Resozialisierung von Strafgefangenen)
-
Gleichstellungsberatungsstellen (i.d.R. Frauenberatungsstellen)
Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?
-
Feedbackbögen und Befragungen von Ratsuchende
-
Auswertung von Beschwerden gegen Diskriminierung
Die Führung der Beratungsorganisation …
G4 ORG1 |
unterstützt die teilhabepolitischen Ziele von Beratung durch entsprechende Verankerung in ihren Geschäftszielen/ihrem Leitbild. |
G4 ORG2 |
schafft die personellen Ressourcen und organisationalen Rahmenbedingungen für eine an teilhabe- und gleichstellungspolitischen Zielen orientierte Beratung. |
G4 ORG3 |
führt eigene Aktivitäten zur Erreichung dieser Ziele durch und beteiligt sich an bzw. unterstützt entsprechende Aktivitäten von Partnerorganisationen und professionellen Netzwerken. |
G4 ORG4 |
überprüft den Erfolg der Unterstützungsmaßnahmen und die Zielerreichung verbesserter Teilhabe und Gleichstellung anhand der für das jeweilige Beratungsfeld definierten „Erfolgskriterien“. |
Was ist hier wichtig?
Von Beratungsorganisationen wird eine proaktive Haltung und Geschäftspolitik sowie ein entsprechendes hohes Engagement im Hinblick auf gesellschaftliche Teilhabe- und Gleichstellungsziele erwartet. Dazu gehören u.a. auch spezielle Angebote und ausreichende Personal- und Sachmittel (z.B. Übersetzungskapazitäten, Barrierefreiheit, Kinderspielecken und Betreuungsangebote, aufsuchende Beratungsangebote) sowie ein besonderes Augenmerk auf die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden im Hinblick auf Teilhabe und Gleichstellungsziele.
Wie kann das nachgewiesen werden?
-
Hospitationen und Fachaufsicht durch Behörden
-
Auswertung von Beschwerden und Widersprüchen
Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure …
G4 POL1 |
verankern die teilhabe- und gleichstellungspolitischen Ziele von Beratung in den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und politischen Programmen sowie durch ihre Öffentlichkeitsarbeit und die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. |
Was ist hier wichtig?
Die politischen Akteure tragen letztlich die Verantwortung für die Umsetzung der teilhabe- und gleichstellungspolitischen Ziele und müssen Sorge tragen für ein ausreichendes und qualitativ den besonderen Anforderungen entsprechendes, gut zugängliches und transparentes Beratungsangebot.
Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?
-
Analyse der fachlichen Vorgaben in Ausschreibungen
-
Wissenschaftliche Untersuchungen
-
Regelmäßige politische Berichterstattung, z.B. „Behindertenbericht der Bundesregierung“, „Gleichstellungsbericht der Bundesregierung“ usw.
Kommentare
Neuer Kommentar >Neuer Kommentar
Wir möchten Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Beratungsfeldern aufrufen, mit Ihren Kommentaren die Arbeit an den Erläuterungen zu den Standards zu unterstützen und so zu einem lebendigen Instrument der Qualitätsentwicklung zu machen!
Wir möchten Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Beratungsfeldern aufrufen, mit Ihren Kommentaren die Arbeit an den Erläuterungen zu den Standards zu unterstützen und so zu einem lebendigen Instrument der Qualitätsentwicklung zu machen! Bitte senden Sie uns Beispiele aus der Praxis in Ihrem Beratungsbereich, kritische Anmerkungen oder Links zu wichtigen Dokumenten über diese Kommentarfunktion oder per Mail an info@beratungsqualitaet.net!
Vielen Dank!