Ü3 Transparenz

Gute Beratung ist für Ratsuchende leicht zugänglich und transparent.

Die Beratenden ...

Ü3 BER1

stellen sicher, dass Form, Verlauf und Inhalte der Beratung für die Ratsuchenden leicht verständlich und nachvollziehbar sind.

Ü3 BER2 

dokumentieren die Ergebnisse der Beratung in für die Ratsuchenden und weitere Beteiligte transparenter, verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

Ü3 BER3

nutzen fallangemessen und den Mediengewohnheiten der Ratsuchenden entsprechend auch moderne Medien für ihre Beratung (E-Mail, Chat, Online-Beratung, soziale Medien).

Was ist hier wichtig?

Transparenz:

Die Grundlage und Begründung für die Beratungsangebote mit ihren Rahmenbedingungen ist ein ausgearbeitetes Beratungskonzept.
Beratung ist ein dialogisches Geschehen, das nur gelingen kann, wenn beide Partner – Beratende und Ratsuchende – sich gleichermaßen aktiv beteiligen. Aufgabe der Beratenden ist es, den Ratsuchenden  in jeder Phase des Gesprächs Prozesse, Methoden und Inhalte leicht verständlich und nachvollziehbar zu kommunizieren.  Zudem muss den Ratsuchenden  bereits im Vorfeld klar sein, welche Leistung zu welchen Konditionen erbracht werden kann.
Auch die Ergebnisse der Beratung sollen - unter strikter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen - zur Verfügung stehen, zum einen um Veränderungsprozesse zu verdeutlichen, zum anderen, um Kontinuität des Service sicherzustellen.
Die Dokumentation dient vor allem auch der Klärung und der Bewusstmachung der Beratungsziele und -ergebnisse; deshalb ist die einvernehmliche Dokumentation mit den Ratsuchenden ein wichtiger Aspekt.
Für die Ratsuchenden muss transparent sein, welchen weiteren Zwecken die Dokumentation dient (z.B. Statistik, Förderentscheidungen, Evaluation) und was mit den Aufzeichnungen geschieht.


Zugänglichkeit:

Zur Zugänglichkeit gehört auch die Erreichbarkeit des individuellen Beraters /der Beraterin. Deshalb empfiehlt es sich, Direktwahlen und Email-Adressen an Ratsuchende, die bekannt sind, weiter zu geben.
Zur Zugänglichkeit gehört schließlich auch eine aktive Willkommenskultur und  beratungsförderliche Beziehungsgestaltung - siehe auch


 

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Besonderheiten hinsichtlich der Dokumentation von Beratung gibt es vor allem bei folgenden Beratungsformaten:

Anonyme bzw. teilweise anonyme Beratung

  • in offenen Beratungsstellen (Berliner Lernläden)

  • bei der Telefonberatung

  • in der Chat- und Online-Beratung

  • sowie bei der aufsuchenden oder mobilen Beratung (z.B. bei Messen),

die jeweils nur fallbezogen geregelt werden können.

Eine minimale Dokumentation für die Zwecke des Ratsuchenden  ist in jedem Fall anzustreben.

Bei Sozialversicherungsträgern und ggf. auch anderen Organisationen ist eine anonyme Beratung ausgeschlossen. Dies muss in geeigneter Weise kommuniziert werden.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Fragebogenitem zum Verständnis von Form, Verlauf und Inhalt der Beratung

  • Vorlage und Aushändigung des Dokumentationsbogens/der Vereinbarung an die Ratsuchenden; Speicherung in dem IT-System der Beratungseinrichtung

  • Listen der technischen Optionen mit Ankreuzfeld für die Ratsuchenden, welche Optionen sie nutzen möchten (Kopie für den Ratsuchenden).

Die Führung der Beratungsorganisation ...

Ü3 ORG1

stellt sicher, dass Zielsetzung, Inhalte und Struktur des Beratungsangebots öffentlich bekannt und für alle Zielgruppen leicht zugänglich gemacht werden.

Ü3 ORG2 

gestaltet Öffnungszeiten, telefonische Erreichbarkeit und Terminvergaben entsprechend den Bedürfnissen der unterschiedlichen Zielgruppen.

Ü3 ORG3

nutzt bei der Öffentlichkeitsarbeit vielfältige Formate, Medien und Kommunikationskanäle und berücksichtigt soziokulturelle Besonderheiten der Zielgruppen.

Ü3 ORG4

ermöglicht die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik für die Beratung und gewährleistet die dafür erforderliche technische Infrastruktur und die erforderlichen Handlungsspielräume für Beratende und Ratsuchende.

Was ist hier wichtig?

  • Für die Transparenz und Zugänglichkeit von Beratungsangeboten sind in erster Linie die Beratungsanbieter verantwortlich. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Beratungsangebote im Bereich der BBB-Beratung transparent,  zugänglich und gut  erreichbar sind und dass Beratungsformen und technische Gestaltung (z.B. onlinegestützt), Leistungsversprechen, Kosten etc. für die Ratsuchenden bereits im Vorfeld und auch während der Beratung immer transparent sind. 

  • Die Zugänglichkeit von Beratung kann insbesondere durch anonyme, online-gestützte sowie durch mobile und aufsuchende Beratungsangebote erhöht werden. Diese Angebotsformen müssen den potenziellen Nutzern bekannt und transparent sein. Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten und Formaten einer Organisation, Zielgruppen, Öffnungs- und Präsenzzeiten, möglichen Wartezeiten etc. müssen öffentlich bekannt und leicht zugänglich sein. Auch Barrierefreiheit muss gegeben sein.

  • Beratungsorganisationen, die bislang keine anonyme Beratung zugelassen haben, sollten diese in ihr Portfolio aufnehmen.

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Selbstständige Beraterinnen und Berater in freier Praxis tun sich wegen ihrer geringen Betriebsgröße of schwer, neben der regulären face-to face, Telefon- und Online-Beratung auch noch mobile, aufsuchende Beratung anzubieten. Außerdem kann dort auch Barrierefreiheit nicht immer gewährleistet sein.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Entsprechende Items in den Leitbildern und Konzepten des Beratungsanbieters

  • Homepage, Flyer

  • Begleitstudien zu den verschiedenen Beratungsformaten im Hinblick auf Inanspruchnahme, Motivation, Qualität und Professionalität.

Die jeweils verantwortlichen politischen Akteure ...

Ü3 POL1

kommunizieren die übergreifenden Ziele, Rahmenbedingungen und Begründungen für die Beratungsangebote, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Ü3 POL2 

fördern die Transparenz und Zugänglichkeit der Beratungsangebote in ihrem Zuständigkeitsbereich durch entsprechende Vorgaben.

Was ist hier wichtig?

Um die gesellschaftliche Anerkennung und damit auch die Nutzung von Beratung zu stärken, ist die politische Kommunikation unerlässlich. Eine Beratungseinrichtung kann auf ihr eigenes individuelles Image Einfluss nehmen, aber ob Beratung überhaupt aufgesucht und genutzt wird, ist stark davon abhängig, dass Beratung gesamtgesellschaftlich als sinnvolle und nützliche Leistung kommuniziert wird. Dazu braucht es die aktive und positive Kommunikation durch die politisch verantwortlichen Akteure. Es muss ein klares politisches Kommunikationskonzept dafür geben, welche unterschiedlichen Zielgruppen wie erreicht werden können und sollen. Dies muss auch Konzepte für die Finanzierung entsprechender Maßnahmen umfassen.

Wo kann das vorkommen?

Gilt generell.

Wie kann die Erfüllung des Standards nachgewiesen werden?

  • Vorlage entsprechender Texte, Zitate, Plakate u.a. Dokumente

  • Dokumentation entsprechender Aktivtäten

  • Vorlage von Evaluationsergebnissen z.B. zur Nutzung von öffentlichen Portalen