S4 Mitgestalten von Qualitätsentwicklungsprozessen

Beratende sind bereit und fähig, sowohl ihr konkretes Beratungshandeln als auch das organisationsbezogene Handeln an einem Qualitätskonzept auszurichten. Sie gestalten die Entwicklung und Durchführung des Qualitätskonzeptes mit und setzen es im praktischen Handeln um.

Beratende

S4 I1         orientieren ihr Handeln an anerkannten Qualitätsstandards für Beratung;
S4 I2

setzen die Qualitätsstandards hinsichtlich des jeweiligen Arbeitsauftrags in konkrete Handlungsschritte um;

S4 I3

beteiligen sich regelmäßig bei der Planung, Umsetzung und Dokumentation der Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsaktivitäten;

S4 I4

setzen sich regelmäßig mit den Qualitätsstandards auseinander und wirken an deren fortlaufender Entwicklung mit;

S4 I5

machen die Ergebnisse der Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsaktivitäten transparent;

S4 I6 wirken an Evaluationen von Beratungsprozessen mit und berücksichtigen die Ergebnisse von
Evaluationen für die Weiterentwicklung des Beratungsangebots.

Beratende kennen

S4 R1         Konzepte zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung;

S4 R2

Evaluationsmethoden sowie weitere sozialwissenschaftliche Methoden zur Erhebung und Auswertung der Qualität von Beratungsprozess