S1 Orientieren an den Ratsuchenden

Beratende sind bereit und fähig, sich in ihrem beraterischen, organisationalen sowie beratungsrelevanten gesellschaftlichen Handeln an den jeweiligen Bedürfnissen der Ratsuchenden zu orientieren. Sie erkennen die Ratsuchenden als kompetente, eigenverantwortliche Menschen mit eigenen Rechten und Interessen an und stellen sie in den Mittelpunkt der Beratung.

Beratende

S1 I1         richten ihr Handeln an den individuellen Bedürfnissen und jeweiligen Anliegen der Ratsuchenden aus;
S1 I2

respektieren die vielfältigen Besonderheiten der Ratsuchenden in Bezug auf ethnische und kulturelle Zugehörigkeit, sozioökonomischen Status, Geschlecht und Alter;

S1 I3

thematisieren in der Beratung, wenn die Interessen der Ratsuchenden in einem Spannungsverhältnis zu dem organisationalen/gesellschaftlichen Beratungsauftrag stehen;

S1 I4

berücksichtigen in ihrem Beratungshandeln biografische Gegebenheiten sowie individuelle Ressourcen und Restriktionen, die sich aus dem jeweiligen sozialen Umfeld der Ratsuchenden ergeben;

S1 I5 unterstützen die Ratsuchenden mit dem Ziel, deren Selbstorganisationsfähigkeit zu stärken.

Beratende kennen

S1 R1         lebensphasenbedingte Entwicklungsprozesse (z. B. Persönlichkeits-, Laufbahnentwicklungs-, Berufswahltheorien, Lebensweltmodelle);
S1 R2

biografische Übergänge bzw. Umbrüche im Bildungs- und Beschäftigungssystem (z. B. Schul-, Berufsausbildung, Berufswechsel, Wiedereinstieg,Kündigung, Ruhestand);

S1 R3

sozioökonomische und kulturspezifische Unterschiede (Diversität);

S1 R4

Ansätze zur Förderung der Selbstorganisation/ -wirksamkeit.