P6 Erarbeiten von Lösungs- und Handlungsperspektiven

Beratende sind bereit und fähig, gemeinsam mit den Ratsuchenden Lösungs- bzw. Handlungsperspektiven zum Erreichen der Zielsetzung zu erarbeiten.

Beratende

P6 I1         entwickeln gemeinsam mit den Ratsuchenden auf Basis derer Kompetenzen, Qualifikationen und Ressourcen realistische Lösungsperspektiven und/oder Handlungsmöglichkeiten;
P6 I2 erarbeiten gemeinsam mit den Ratsuchenden Entscheidungskriterien und unterstützen sie in ihren Entscheidungsprozessen;
P6 I3

informieren die Ratsuchenden über Möglichkeiten und Strategien, wie deren Chancen hinsichtlich der Zielerreichung gesteigert bzw. wie mögliche Hindernisse überwunden werden können;

P6 I4

vermitteln den Ratsuchenden bedarfs- und zielgruppengerechte Informationen und/oder geben Hinweise auf selbst zu nutzende Informationsquellen;

P6 I5

bringen Handlungsmöglichkeiten zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Gleichstellung in Hinblick auf Alter, Geschlecht, Behinderung, kulturelle und ethische Herkunft (Inklusion) fall- und situationsangemessen in die Beratung ein;

P6 I6

prüfen unter Berücksichtigung des Beratungsverlaufs sowie der Anliegensklärung, ob weiterführende und/oder externe Beratungen in Anspruch genommen werden sollten;

P6 I7

ziehen zum Abschluss des Beratungsprozesses gemeinsam mit den Ratsuchenden ein Resümee über Verlauf und Ergebnisse der Beratung und besprechen ggf. die anstehenden Aktivitäten der Ratsuchenden.

Beratende kennen

P6 R1         Entscheidungstheorien und -modelle;
P6 R2 Methoden der Informationsbeschaffung und -analyse;
P6 R3

kontextspezifische Informationsquellen und Datenbanken.